GYM! Stolzenau GmbH
Kleine Geest 15
31529 Stolzenau
Vertreten durch den Geschäftsführer Arndt von Sass
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Kleine Geest 15
31529 Stolzenau
Vertreten durch den Geschäftsführer Arndt von Sass
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer / Mitglied geschlossenen Vertrages.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in unserem Studio oder die Teilnahme an einem bestimmten Kurs.
Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Mitglieds und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande.
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Preisliste. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Gesonderte Zahlungen wie in der Mitgliedschaft vereinbart sind zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. (GYM! Pass, GYM! Plusservice, GYM! Flatrate, Transponderpfand)
Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer / das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer / Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00€ als Auslagenersatz verlangen.
Die Mitgliedschaft besteht 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine fristgerechte Kündigung ist bis zum letzten Werktag des Monats, 3 Monate vor Ablauf des Vertrages möglich.
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wegen nachgewiesener, dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen, dabei müssen die Gesamtleistungen des Studios nicht mehr nutzbar sein. Können Teilleistungen in Anspruch genommen werden, genügt dieses nicht als Kündigungsgrund, oder dauerhaftem (mind. 6 Monate) Wegzug an einen mehr als 35km entfernten Ort. Dieses ist per Meldebestätigung nachzuweisen.
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflicht und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungshilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds beruhen leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust / Beschädigung von Gegenständen, die das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.
Für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds haften wir nicht.
Ein Rücktritt von einem Vertrag, der die Mitgliedschaft bei uns begründet, ist nicht möglich.
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
– für einen Kurs nicht genügend Teilnehmer erscheinen
– der Kurs aus nicht von uns zu verantwortenden Gründen abgesagt werden muss.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die das Mitglied gegenüber uns oder dritten bedürfen der Schriftform.
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als Lückenhaft erweist.
Die Hausordnung hängt im Studio aus und hat dadurch Gültigkeit. Das Mitglied erkennt die Hausordnung an.
Mit der umseitigen Unterschrift bestätigt das Mitglied, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.